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   LG Detmold, 07.10.2015 - 10 S 42/15   

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https://dejure.org/2015,50039
LG Detmold, 07.10.2015 - 10 S 42/15 (https://dejure.org/2015,50039)
LG Detmold, Entscheidung vom 07.10.2015 - 10 S 42/15 (https://dejure.org/2015,50039)
LG Detmold, Entscheidung vom 07. Oktober 2015 - 10 S 42/15 (https://dejure.org/2015,50039)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Einbau von Fenstern mit Isolierverglasung in Altbau

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Schimmelpilzbefalls als Mangel der Mietwohnung; Rechtfertigung der Annahme eines vom Vermieter zu vertretenden Mangels des Gebäudes (hier: Einbau von Fenstern mit Isolierverglasung in einen Altbau); Verlagerung des Taupunktes von der vorher ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Einbau von Isolierglasfenstern: Mieter muss sein Heiz- und Lüftungsverhalten ändern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2016, 546
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.06.2013 - VIII ZR 287/12

    Tritt- und Luftschallschutz bei Estricharbeiten des Vermieters

    Auszug aus LG Detmold, 07.10.2015 - 10 S 42/15
    Eine über die Wärmeschutzstandards der insoweit einschlägigen DIN 4108 Ausgabe Mai 1960 hinausgehende Isolierung des Hauses schuldete der Beklagte auch nicht, denn der im Jahr 1988 erfolgte Einbau von neuen Fenstern mit Isolierverglasung ist "von der Intensität des Eingriffs in die Gebäudesubstanz her nicht mit einem Neubau oder einer grundlegenden Veränderung des Gebäudes vergleichbar", so dass nicht die im Jahr 1988 geltenden Anforderungen als Maßstab heranzuziehen sind (vergleiche hierzu BGH, Urteil vom 05.06.2013 - VIII ZR 287/12 = NJW 2013, 2417 ff).
  • LG Hanau, 02.06.2023 - 2 S 106/22

    Die Mietsache muss dem bei ihrer Errichtung geltenden Stand der Technik

    Zieht der Mieter hingegen Jahre nach dem Einbau neuerer Fenster ein, muss der Vermieter ihn nicht auf ein bestimmtes Lüftungsverhalten hinweisen (LG Detmold Urteil vom 07.10.2015 - 10 S 42/15-, juris).
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